Winterdienst Rhein Main

Unsere Dienstleistung für Sie

Von November bis April führen wir zuverlässig den Winterdienst für Privat und Unternehmen mit Flächen ab 250 m² durch.

Bei Hausverwaltungen können auch bis zu drei Liegenschaften zusammengefasst werden.

Den Winterdienst bieten wir mit zwei Vertragsmöglichkeiten an:

Option A:  Bereitschaftspauschale und Abrechnung pro Räumung

Option B:  Saisonpreis (Saison ab 01. November bis 31. März)

Winterdienst-Leistungen

Die Pflicht zum Räumen und Streuen gehört zu den Verkehrssicherungspflichten eines jeden Grundstückinhabers.

Die deutschen Regelungen sehen eine Räum- und Streupflicht in der Regel werktags zwischen 07.00 - 20.00 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 09.00 und 20.00 Uhr vor. Geräumt werden muss nach Ende des Schneefalls und abgestreut unmittelbar nach Eintritt der Eisglätte.

Für Gewerbetreibende, die mit hohem Publikumsverkehr rechnen müssen (zum Beispiel Supermärkte), gilt die Verkehrssicherungspflicht ebenso grundsätzlich über die satzungsmäßig festgelegten Zeiten hinaus.

Sollte ein Grundstückseigentümer ein Schild „Nicht beräumt“, „Kein Winterdienst“ oder Ähnliches anbringen, entbindet ihn dies dennoch nicht von der Räumpflicht.

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