Winterdienst Rhein Main

Bereitschaftspauschale und Abrechnung pro Räumung

 

Bereitschaftspauschale - Winterdienst

  • In der Bereitschaftspauschale sind Fahrzeug- und Maschinenkosten, Räumgeräte, Streumittel (Salz/Split), Bereitschaftszeit der Mitarbeiter und die Haftpflichtversicherung für den Winterdienst enthalten.
  • Die Bereitschaftspauschale enthält keinen Einsatz/Räumung!

 

Einsatz/Räumung - Winterdienst

  • Öffentlicher Gehweg, Gehwege zu den Häusern, Parkplatzflächen,…
  •  Monate 1. November  bis 31.März. Die Berechnung erfolgt nur in diesen 
     Monaten.
  •  Bei einsetzendem Schneefall bzw. Glatteis werden die vertraglich
     festgelegten Flächen von Schnee und Eis nach dem Aussetzen des
     Schneefall geräumt/gestreut.

     
  •  Räumung laut Satzung der Stadt/Gemeinde.
  •  An Arbeitstagen wird die erste Räumung/Winterdienst bis ca. 7.00 Uhr ausgeführt.
  •  An Wochenenden und Feiertag wird die erste Räumung/Winterdienst bis 
     ca.  9.00 Uhr ausgeführt.
  •  Die erste Räumung bis 7.00 Uhr  (9.00 Uhr) erfolgt automatisch und wird
     als Räumung abgerechnet. Weitere Räumungen am Tag/Nacht erfolgen
     nur auf Abruf durch den Auftraggeber.
  •  Die 24-Stunden-Telefonnummer unseres Servicemitarbeiters erhalten Sie
     bei Vertragsabschluss.
  •  Die Räumung wird durch Unterschrift/Einwurf eines Einsatznachweis
     dokumentiert.

Sie haben noch Fragen?

Stellen Sie uns Ihre Fragen gerne über unser Kontaktformular. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Per Telefon erreichen Sie uns Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 - 15.00 Uhr unter der Rufnummer +49 (0) 61 22 - 70 46 30.