Bereitschaftspauschale und Abrechnung pro Räumung
Bereitschaftspauschale - Winterdienst
- In der Bereitschaftspauschale sind Fahrzeug- und Maschinenkosten, Räumgeräte, Streumittel (Salz/Split), Bereitschaftszeit der Mitarbeiter und die Haftpflichtversicherung für den Winterdienst enthalten.
- Die Bereitschaftspauschale enthält keinen Einsatz/Räumung!
Einsatz/Räumung - Winterdienst
- Öffentlicher Gehweg, Gehwege zu den Häusern, Parkplatzflächen,…
- Monate 1. November bis 31.März. Die Berechnung erfolgt nur in diesen
Monaten. - Bei einsetzendem Schneefall bzw. Glatteis werden die vertraglich
festgelegten Flächen von Schnee und Eis nach dem Aussetzen des
Schneefall geräumt/gestreut.
- Räumung laut Satzung der Stadt/Gemeinde.
- An Arbeitstagen wird die erste Räumung/Winterdienst bis ca. 7.00 Uhr ausgeführt.
- An Wochenenden und Feiertag wird die erste Räumung/Winterdienst bis
ca. 9.00 Uhr ausgeführt. - Die erste Räumung bis 7.00 Uhr (9.00 Uhr) erfolgt automatisch und wird
als Räumung abgerechnet. Weitere Räumungen am Tag/Nacht erfolgen
nur auf Abruf durch den Auftraggeber. - Die 24-Stunden-Telefonnummer unseres Servicemitarbeiters erhalten Sie
bei Vertragsabschluss. - Die Räumung wird durch Unterschrift/Einwurf eines Einsatznachweis
dokumentiert.