Winterdienst Rhein Main

Winterdienst-Leistungen

Von November bis April führen wir zuverlässig den Winterdienst für Privat und Unternehmen mit Flächen ab 250 m² durch.

Den Winterdienst bieten wir Ihnen mit zwei Vertragsmöglichkeiten an:

 

Option A: Bereitschaftspauschale und Abrechnung pro Räumung


In der Bereitschaftspauschale sind enthalten:

 

  • Fahrzeug- und Maschinenkosten
  • Bereitschaftszeit der Mitarbeiter
  • Streumittel (Salz/Split)
  • Räumgeräte
  • Haftpflichtversicherung
  • 24-Stunden-Servicenummer
  • Die erste Räumung bis 7 Uhr (9 Uhr) erfolgt automatisch und wird als Räumung abgerechnet.
  • Weitere Räumungen am Tag / in der Nacht erfolgen auf Abruf durch den Auftraggeber.

Mehr zu Option A: Bereitschaftspauschale und Abrechnung pro Räumung erfahren Sie hier.


Option B: Saisonpreis (Saison von 01. November bis 31. März)


Im Saisonpreis sind enthalten:

  • Fahrzeug- und Maschinenkosten
  • Bereitschaftszeit der Mitarbeiter
  • Streumittel (Salz/Split)
  • Räumgeräte
  • Haftpflichtversicherung
  • 24-Stunden-Servicenummer
  • Drei Räumungen innerhalb von 24 Stunden
  • Die erste Räumung bis 7 Uhr (9 Uhr) erfolgt automatisch
  • Weitere Räumungen am Tag / in der Nacht erfolgen auf Abruf durch den Auftraggeber 

Mehr zu Option B: Saisonpreis (Saison von 01. November bis 31. März) erfahren Sie hier.

Die Pflicht zum Räumen und Streuen gehört zu den Verkehrssicherungspflichten eines jeden Grundstückinhabers.

Die deutschen Regelungen sehen eine Räum- und Streupflicht in der Regel werktags zwischen 07.00 - 20.00 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 09.00 und 20.00 Uhr vor. Geräumt werden muss nach Ende des Schneefalls und abgestreut unmittelbar nach Eintritt der Eisglätte.

Für Gewerbetreibende, die mit hohem Publikumsverkehr rechnen müssen (zum Beispiel Supermärkte), gilt die Verkehrssicherungspflicht ebenso grundsätzlich über die satzungsmäßig festgelegten Zeiten hinaus.

Sollte ein Grundstückseigentümer ein Schild „Nicht beräumt“, „Kein Winterdienst“ oder Ähnliches anbringen, entbindet ihn das dennoch nicht von der Räumpflicht.

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