Saisonpreis - Winterdienst
Öffentlicher Gehweg, Gehwege zu den Häusern, Parkplatzflächen,…
- Monate 1. November bis 31.März. Die Berechnung erfolgt nur in diesen Monaten.
- Räumung laut Satzung der Stadt/Gemeinde.
- Im Saisonpreis sind Fahrzeug- und Maschinenkosten, Räumgeräte, Streumittel (Salz/Split), Bereitschaftszeit der Mitarbeiter und die Haftpflichtversicherung für den Winterdienst enthalten.
- Bei einsetzendem Schneefall bzw. Glatteis werden die vertraglich festgelegten Flächen von Schnee und Eis nach dem Aussetzen des Schneefall geräumt/gestreut.
- Im Saisonpreis sind drei (3) Räumungen innerhalb von 24 Stunden enthalten! Die erste Räumung bis 7.00 Uhr (9.00 Uhr) erfolgt automatisch. Die zweite und dritte Räumung am Tag/Nacht erfolgen auf Abruf durch den Auftraggeber.
- Die 24-Stunden-Telefonnummer unseres Servicemitarbeiters erhalten Sie bei Vertragsabschluss.
- An Arbeitstagen wird die erste Räumung/Winterdienst bis ca. 7.00 Uhr ausgeführt.
- An Wochenenden und Feiertag wird die erste Räumung/Winterdienst bis ca. 9.00 Uhr ausgeführt.
- Die Räumung wird durch Unterschrift/Einwurf eines Einsatznachweis dokumentiert.